Weißt Du, was eine Kuratel ist?
Heute geht es um einen Begriff, der mir noch nie zuvor begegnet ist. Der Autor

Viktor E. Frankl: Psychotherapie für den Alltag,
dessen Buch aus dem Jahr 1971 stammt, gibt die Empfehlung, kranke Menschen, die an einer Manie leiden, unter eine Kuratel zu stellen. Er schreibt:
„… er kann nichts dafür, wenn er aus der besprochenen Selbstüberschätzung heraus sein Geld nur so zum Fenster hinauswirft oder aber sich in geschäftliche Abenteuer einlässt, die er aus einer normalen Stimmung heraus niemals riskiert hätte. Es ist klar, daß man einen solchen Kranken für die Dauer dieser seiner Erkrankung vor sich selbst wird schützen müssen, beispielsweise indem man ihn nötigenfalls unter Kuratel stellen läßt.“
S. 102.
Die Kuratel hat also irgendetwas mit der Medizin zu tun, doch was genau kann ich dem Zitat nicht entnehmen. Ich bin gespannt, ob unser Lexikon den Begriff kennt.
Was das Lexikon sagt
Ja, unser Lexikon kennt den Begriff und verrät uns auch dessen Herkunft.
Kuratel [lat.] die, veraltend für Vormundschaft, Pflegschaft; im österreichischen ABGB noch verwendet (§§ 271 ff.); im übertragenen Sinne strenge Aufsicht.
Das Zeit Lexikon. Mit dem Besten aus der Zeit, Band 08, S. 393.

Die Kuratel ist also eine veraltete Bezeichnung für eine Vormundschaft. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und wurde bis 2005, als unser Lexikon erschien, in österreichischen Gesetzestexten verwendet. Da ich keine Ahnung habe, was das ABGB ist, und ob dies in den letzten 2 Jahrzehnten geändert wurde, schauen wir uns dieses mit Hilfe des Internets nun kurz an.
Was das Internet sagt
Das ABGB ist das Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch. In seiner Version aus dem Jahr 2018 enthält der von unserem Lexikon erwähnte Paragraf den Begriff Kuratel nicht:
„Gerichtlicher Erwachsenenvertreter Voraussetzungen § 271. Einer volljährigen Person ist vom Gericht auf ihren Antrag oder von Amts wegen insoweit ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter zu bestellen, als
1. sie bestimmte Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung ihrer Entscheidungsfähigkeit nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst besorgen kann,
2. sie dafür keinen Vertreter hat,
3. sie einen solchen nicht wählen kann oder will und
4. eine gesetzliche Erwachsenenvertretung nicht in Betracht kommt.“
In seiner Version von 2015 enthält das österreichische AGBG das Kuratel in Form eines Kurators noch genau an der Stelle, die unser Lexikon erwähnt:
„§ 271(1) Widerstreiten einander in einer bestimmten Angelegenheit die Interessen einer minderjährigen oder sonst nicht voll handlungsfähigen Person und jene ihres gesetzlichen Vertreters, so hat das Gericht der Person zur Besorgung dieser Angelegenheiten einen besonderen Kurator zu bestellen.
(2) Der Bestellung eines Kurators bedarf es nicht, wenn eine Gefährdung der Interessen des minderjährigen Kindes oder der sonst nicht voll handlungsfähigen Person nicht zu besorgen ist und die Interessen des minderjährigen Kindes oder der sonst nicht voll handlungsfähigen Person vom Gericht ausreichend wahrgenommen werden können. Dies gilt im Allgemeinen in Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des Kindes nach § 140 und § 148, auch wenn es durch den betreuenden Elternteil vertreten wird, sowie in Verfahren über Ansprüche nach § 266 Abs. 1 und 2 oder § 267.“
Leider konnte ich nicht herausfinden, ob es einen bestimmten Grund gab, dass der Begriff aus dem Gesetz entfernt wurde. Eventuell ist die österreichische Gesetzgeberin damit dem Umstand nachgekommen, dass der Begriff heute kaum noch verwendet wird. Eventuell hatte die Anpassung aber auch einen anderen Grund.
Fazit
Wir wissen nun dank unseres Lexikons, was eine Kuratel ist. Mir ist allerdings noch nicht klar ist, ist das unter-Kuratei-stellen eines Menschen vor sich geht. Ab wann genau weiß ich, dass ein Mensch eine Vormundschaft braucht. Wann weiß ich, dass es Zeit für ihr Ende ist?
In Bezug auf Demenz weiß ich aus eigener Erfahrung, wann der Zeitpunkt gekommen ist. Demenz ist allerdings eine Krankheit, die derzeit nicht heilbar ist. Hier tritt die Vormundschaft ein, und sie bleibt bis zum letzten Tag bestehen. Bei einer Manie ist das anders. Eine Manie kann auftauchen und dann wieder verschwinden:
„Eine Manie oder manische Episode ist eine Form der affektiven Störungen, also der Stimmungserkrankungen. Betroffene fühlen sich dabei häufig besonders stark, euphorisch und voller Energie. Die Folge dieser extrem positiven Gefühle ist jedoch oft eine gefährliche Selbstüberschätzung, zum Teil mit erheblichen negativen Folgen für Lebensbereiche wie Arbeit, Beziehung und Finanzen der Betroffenen.“
Ich verstehe den in der Kuratel enthaltenen Wunsch, einen Menschen vor sich selbst zu schützen. Allerdings weiß ich aus eigener Erfahrung, dass das gar nicht so einfach ist. Als ich die Vormundschaft für meine Vater übernahm, wusste ich, dass er nicht ins Heim wollte. Er hatte einen anderen Plan, doch diesen konnte er aufgrund der bereits fortgeschrittenen Krankheit nicht mehr umsetzen. Ich hatte keine Wahl und musste ihn ins Heim geben, weil ich nicht in der Lage war, ihn zu betreuen, ohne selbst daran kaputt zu gehen. Hätte ich die Entscheidung nicht getroffen, hätte es zahlreiche Möglichkeiten gegeben, in denen er und andere hätten verletzt werden können. Im Sinne der Kuratel habe ich meinen Vater durch meine Entscheidung geschützt, allerdings war die Art des Schutzes für ihn nicht der Schutz, den er sich gewünscht hätte. Das Heim war keine schöne Lösung, es war schlichtweg die Lösung, die am meisten Schutz für ihn und seine Umwelt bot. Wären Demenzheime aufgrund ihrer krassen Unterbesetzung weniger schrecklich, wäre mir die Entscheidung leichter gefallen, und möglicherweise wäre es dann für meinen Vater auch durchaus eine gewünschte Option gewesen.
Ich für meinen Teil möchte ebenfalls nicht in ein Demenzheim, doch ich befürchte, dass auch bei mir irgendwann der Punkt kommen könnte, an dem ein Vormund einfach keine andere Wahl mehr hat. Mir bleibt lediglich die Hoffnung, dass wir in den paar Jahren, die bis dahin noch vergehen, die Kurve bekommen und Demenzheime so gut aufgestellt sind, dass ein Leben in Würde hier möglich sein wird.
An dieser Stelle bin ich neugierig: Wie sind Deine Erfahrungen in Sachen Kuratel bzw. Vormundschaft? Ist dieses Konstrukt dazu geeignet, Menschen zu schützen oder gibt es in Deinen Augen bessere Ansätze?
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Das Buch, das diesen Beitrag inspiriert hat, habe ich als Rezensionsexemplar vom Verlag erhalten. Das bedeutet, ich habe das Buch kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen, um darüber zu schreiben.
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