Wie genau funktioniert eigentlich das Recht auf Vergessen?
Heute geht es um ein Thema, von dem ich schon das ein oder andere Mal gehört habe. Da ich mich mit dem „Recht auf Vergessen“ noch nicht aktiv beschäftigt habe, ist mein Wissen in diesem Bereich nur vage vorhanden. Daher habe ich mich sehr darüber gefreut, dass der Autor

das Thema in seinem Buch thematisiert. In nur einem Satz gelingt es ihm zu erklären, warum wir das Recht auf Vergessen brauchen:
„“Datenschutz“ oder das „Recht auf Vergessen“ wurden erst dann wichtig, als wir massenhaft produzierte Kameras im öffentlichen und privaten Raum hatten oder Suchmaschinen, die in gewaltigem Umfang Daten von ihren Benutzern sammelten.“
S. 14f.
Was ist das Recht auf Vergessen(werden)?
Wikipedia verrät uns, dass das Recht auf Vergessen in Wirklichkeit das Recht auf Vergessenwerden heißt. Im englischen Sprachraum ist es unter dem right to be forgotten bekannt. Beim Recht auf Vergessenwerden geht es darum, dass Daten im Internet nicht für immer zugänglich sein sollten, wenn sie uns zum Beispiel als ein peinliches Partyfoto aus den 90er Jahren persönlich betreffen und uns aus unserer Sicht schaden.
Die Idee des Rechts auf Vergessenwerden stammt von Viktor Mayer-Schönberger, der aktuell Professor of Internet Governance and Regulation an der Oxford Universität ist.
Wie kann ich dafür sorgen, dass Daten von mir vergessen werden?
Im Rahmen des Artikels 17 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können Betroffene von den Verantwortlichen von Suchmaschinen verlangen, dass von ihnen gesammelte sensible und persönliche Daten gelöscht werden. Diesem Verlangen muss die Suchmaschine laut diesem Deutsche Welle Artikel aber nicht immer nachkommen. Am Ende entscheidet im Zweifelsfall ein Richter darüber, was gelöscht wird und was nicht.
Wie gut das Recht auf Vergessenwerden in der Praxis funktioniert, ist in diesem YouTube Video zu sehen, in dem ein Team die DSGVO genutzt haben, um 200 Datenanfragen an Unternehmen zu stellen in dessen Rahmen sie erfragt haben, welche Daten das Unternehmen über die eigene Person gespeichert hat. 80 Unternehmen haben die Fragen positiv beantwortet, in 20 Fällen hat das Team eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingereicht. Thema des gut 20 Minuten langen Videos ist es unter anderem, wie unterschiedlich diese Antworten aussahen.
Fazit
Als ich mit der Recherche zu unserem heutigen Beitrag begann, war ich mir sicher, dass es ein Gesetz gibt, dass das Recht auf Vergessenwerden regelt. Ich hatte nicht auf dem Schirm, dass der eigene Wunsch seine Daten zu schützen so sehr mit wichtigen Rechten wie der Pressefreiheit kollidiert, das es Richter braucht, um über den jeweiligen Fall zu entscheiden.
Da das Recht auf Vergessenwerden nicht immer erfolgreich eingefordert werden kann, ist es sinnvoll, sich immer im Klaren darüber zu sein, dass das, was wir gerade tun, möglicherweise im Netz landen kann. Wir haben keine Kontrolle darüber, was mit höchst privaten Bildern passiert, die wir per Messanger wie WhatsApp versenden. Für den Empfänger ist es ein Kinderspiel, das Bild ins Internet zu stellen.
Weil mein Vater Fotograf war ducke ich mich in der Regel weg, wenn ich eine Kamera sehe. Daher gibt es von mir nur wenige Bilder. Zudem weiß mein Umfeld, dass ich es nicht gutheiße, wenn Bilder von mir ungefragt geteilt werden. Wenn ich auf Veranstaltungen bin, ist mir bewusst, dass der Veranstalter sich in der Regel das Recht sichert, alle auf der Veranstaltung gemachten Bilder zu veröffentlichen. Aus diesem Grund achte ich auch auf Veranstaltungen darauf, dass hier nichts dokumentiert wird, das mir später auf die Füße fallen könnte.
Zudem achte ich darauf, dass ich Bilder von Personen, wo immer möglich nur mit deren Zustimmung teile. Würde mich jemand bitten, ein Bild, das ich von ihm hochgeladen habe zu löschen, würde ich dieser Bitte immer nachkommen.
An dieser Stelle bin ich neugierig: Wie verhältst Du Dich in Bezug auf Fotos? Teilst Du Bilder von Freunden einfach so online, oder holst Du Dir zuvor die Zustimmung ein?
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Das Buch, das diesen Beitrag inspiriert hat, habe ich als Rezensionsexemplar vom Verlag erhalten. Das bedeutet, ich habe das Buch kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen, um darüber zu schreiben.
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